Beglaubigungen und Legalisierungen

ZERTIFIZIERTE UND BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Alltrad bietet Dienstleistungen im Bereich beglaubigte Übersetzung, legalisierte Übersetzung und Übersetzung mit Apostille für Privatunternehmen und natürliche Personen an.

Diese Dienstleistungen sind im Fall von Übersetzungen in Handel und Recht häufig erforderlich: Verträge, rechtliche und notarielle Urkunden, Meldeurkunden, Zertifikate der Handelskammer und Unterlagen für internationale Adoptionen sind nur einige der Dokumente, für die die Beglaubigung und in vielen Fällen auch die Legalisierung (Apostille) unerlässlich sind, damit die Übersetzung im Land der geplanten Verwendung Gültigkeit besitzt.

Diese drei Dienste weisen sowohl hinsichtlich des jeweiligen Verwendungszwecks, für den sie verlangt werden, als auch hinsichtlich des zu beachtenden Verfahrens wesentliche Unterschiede auf.

BEGLAUBIGUNGSDIENSTE

Die Beglaubigung (Beeidigung der Übersetzung eines Dokuments) wird in allen Fällen verlangt, in denen eine offizielle Bescheinigung von Seiten des Übersetzers in Bezug auf die Übereinstimmung des übersetzen Textes mit dem Inhalt der Ausgangstextes erforderlich ist. Der Übersetzer übernimmt die Verantwortung für das Übersetzte, indem er ein Beeidigungsprotokoll unterzeichnet.

Eine beglaubigte Übersetzung kommt daher in jeder Hinsicht einer beeidigten Übersetzung gleich und es ist nur eine Übersetzung aus der Fremdsprache in die italienische Sprache oder umgekehrt zulässig.

Die Beglaubigung kann daher von der Person verlangt werden, die die Übersetzung angefertigt hat, bei der es sich sowohl um eine beim Gericht oder der Handelskammer eingetragene Person als auch um eine nicht eingetragene Person handeln kann, die jedoch nicht mit dem Betreffenden identisch, verwandt oder verschwägert ist. Diese muss persönlich beim Gericht – Büro für Beglaubigungen, Gutachten und Übersetzungen – oder einem Notar mit einem gültigen Ausweis, dem vom Original begleiteten zu beglaubigenden Dokument oder einer originalgetreuen Kopie und dem entsprechend ausgefüllten und in Gegenwart des Gerichtsschreibers unterzeichneten Beeidigungsprotokoll erscheinen.

LEGALISIERUNGSDIENSTE UND APOSTILLEN

Nachdem ein übersetztes Dokument beglaubigt wurde, ist, wenn es im Ausland verwendet werden soll (z. B. eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, usw.), seine Legalisierung erforderlich.

Die Legalisierung eines Dokuments bedeutet, die auf diesem angebrachte Unterschrift bestätigen zu lassen.

Soll ein italienisches Dokuments in einem der Länder, die das Haager Übereinkommen von 1961 unterzeichnet haben, geltend gemacht werden, kann die Legalisierung durch die Apostille ersetzt werden, bei der es sich um eine vereinfachte Form der Legalisierung handelt, die in einem spezifischen Vermerk besteht, der von der Staatsanwaltschaft auf der beglaubigten Übersetzung angebracht wird.